TUNAP AGB
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Diese Bestimmungen sind Bestandteil unserer sämtlichen
Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen,
auch in laufenden oder künftigen Geschäftsverbindungen.
1.2. Mündliche oder fernmündliche Abreden sind nur gültig,
wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Alle Verträge
werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.
1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter, die wir
nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns nicht
bindend. Dies gilt auch, wenn wir ihnen im Einzelfall nicht
ausdrücklich widersprechen.
1.4. Unser Schweigen auf vom Kunden oder Dritten in Bezug
genommene Geschäftsbedingungen, deren Übersendung
oder auf Schreiben von Kunden oder Dritten, welche deren
Geschäftsbedingungen enthalten, beinhaltet kein Anerkenntnis
dieser Bedingungen.
1.5. Vereinbarte Handelsklauseln gelten in der jeweils neuesten
Fassung der INCOTERMS.
1.6. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen,
schriftlichen Zustimmung.
2. Angebot und Auftragsannahme
2.1. Sämtliche Angebote sind freibleibend. Für die Mengenfeststellung
ist bei Lieferungen in Tankwagen und Füllungen
das vom Abgangslager durch Verwiegung /Vermessung ermittelte
Gewicht/Volumen maßgebend, soweit nicht bei Anlieferung
das Gewicht/Volumen am Abladeort mittels geeichter
Meßvorrichtung festgestellt wurde.
2.2. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung der Kundenbestellung
oder durch Warenauslieferung zustande.
2.3. Änderungen und Ergänzungen unserer Verträge bedürfen
der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses
selbst.
3. Unterlagen, Eigentums- und Urheberrechte
3.1. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen
Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte
vor. Dies gilt auch für solche schriftliche Unterlagen, die als
"vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte
bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen
Zustimmung.
4. Lieferung
4.1. Sofern und soweit keine Lieferfristen vereinbart sind, liefern
wir die bestellte Ware zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus.
Unsere Lieferverpflichtung erfolgt unter dem Vorbehalt der
richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Alle Fälle höherer
Gewalt, sowie Maßnahmen von Behörden, Streiks,
Aussperrung oder Betriebsstörungen und andere für uns
unabwendbare Ereignisse, befreien uns von der Lieferverpflichtung.
4.2. Fixhandelsgeschäfte bedürfen unserer vorherigen schriftlichen
Bestätigung des Liefertermins als Fixtermin.
4.3. Die Belieferung und der Versand erfolgen auf Kosten und
Gefahr des Kunden, auch bei Franko-Lieferungen oder bei
Transport durch Mitarbeiter des Kunden oder von uns beauftragter
Dritter (§ 447 Abs. 1 BGB). Dieses gilt auch für
etwaige Rücksendungen. Verzögert sich der Versand auf
Wunsch des Kunden, seiner Mitarbeiter oder aus anderen
vom Kunden zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr
des zufälligen Untergangs der Ware mit der Mitteilung der
Versandbereitschaft auf den Kunden über.
4.4. Wir sind berechtigt, Teillieferung vorzunehmen, es sei denn,
daß die teilweise Erfüllung des Vertrages für den Kunden
kein Interesse hat.
4.5. Vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen
bestimmen wir den Versandweg und die Versandart. Für die
Lieferfrist gilt § 423 HGB. Die Versendung wird nur auf ausdrücklichen
Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten
versichert.
4.6. Werden Waren innerhalb vereinbarter Fristen nicht spezifiziert
oder abgerufen, können wir nach erfolgloser Mahnung
unter angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten
und Schadensersatz verlangen, und zwar nach unserer
Wahl entweder Ersatz des entstandenen Schadens oder -
ohne Nachweis eines Schadens - 10 v. H. des vereinbarten
Preises. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, daß
uns kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden
ist.
5. Verpackung
5.1. Die Wahl der sachgerechten Verpackung (Standardverpackung)
liegt in unserem Ermessen.
5.2. Wünscht der Kunde eine vom Standard abweichende Sonderverpackung,
berechnen wir hierfür ein gesondertes Entgelt.
Der Kunde ist verpflichtet, uns von einer etwaigen
Rücknahme- und Verwertungspflicht für Sonderverpackungen
freizustellen.
5.3. Von uns gestellte Leihverpackungen sind vom Kunden auf
dessen Kosten innerhalb von 90 Tagen ab Rechnungsdatum
an uns zurückzugeben. Die Gefahr des Rücktransports
trägt der Kunde. Wir behalten uns vor, für derartige Verpackungsmaterialien
Pfand zu erheben.
6. Mängel
6.1. Die Mängelrechte des Bestellers setzen voraus, daß dieser
seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
6.2. Zunächst hat der Kunde uns Gelegenheit zu geben, Nacherfüllung
in angemessener Frist zu leisten, und zwar nach unserer
Wahl durch die Beseitigung des Mangels , die Lieferung
einer mangelfreien Sache oder die Herstellung eines
neuen Werkes.
6.3. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann sie uns oder
dem Kunden nicht zugemutet werden oder ist sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich, kann der Kunde -
unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom
Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
6.4. Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt ein
Jahr und beginnt mit Gefahrübergang. Dieses gilt nicht, sofern
und soweit gemäß § 438 Abs. 1, Nr. 2, § 479 Abs. 1,
§ 634a Abs. 1, Nr. 2, § 651 BGB längere Fristen gelten, der
Mangel arglistig verschwiegen wurde oder einer der in
nachstehender Ziffer 7.1 genannten Haftungsfälle vorliegt.
6.5. Unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz richtet
sich nach nachstehender Ziffer 7.
6.6. Gebrauchte Gegenstände liefern wir - vorbehaltlich nachstehender
Ziffer 7. - unter Ausschluß der Haftung für Sach-
und Rechtsmängel.
7. Haftung
7.1. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzanspüche (nachstehend
"Schadensersatzansprüche") des Kunden, gleich
aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei
denn, sie beruhen auf den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes,
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten durch
uns, Gesundheits- und Körperschäden des Kunden infolge
einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung, der Übernahme
einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft
oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
durch uns.
7.2. Der Schadensersatzanspruch des Kunden gegen uns im
Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt,
soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, für
Gesundheits- und Körperschäden oder wegen der Übernahme
einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft
durch uns gehaftet wird.
7.3. Einer Pflichtverletzung durch uns steht eine solche unseres
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
7.4. Rückrufaktionen sind, soweit nicht wegen besonderer Dringlichkeit
Gefahr im Verzug ist, mit uns abzustimmen. Mängel
sind uns auch dann mitzuteilen, wenn der Kunde nicht mit
Ansprüchen konfrontiert wird bzw. nicht beabsichtigt, uns
gegenüber Regreßansprüche geltend zu machen. Unterbleibt
eine solche Benachrichtigung, so verliert der Kunde
das Recht sich im Rahmen späterer Verträge und deren
Abwicklung auf den entsprechenden Mangel zu berufen.
7.5. Abfüllverluste von bis zu 3 % (drei Prozent) sind statthaft.
Sie gelten als noch vertragsgemäß und geben keinen Grund
zur Reklamation.
8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
8.1. Der Kunde kann uns gegenüber nur mit unstreitigen oder
rechtkräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder
wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungs-/
Leistungsverweigerungsrecht geltend machen.
8.2. Der Kunde ist verpflichtet, uns die Aufrechnung sowie die
Geltendmachung eines Zurückbehaltungs-/Leistungsverweigerungsrechtes
schriftlich anzuzeigen.
Der Kunde ist verpflichtet, uns die Aufrechnung sowie die
Geltendmachung eines Zurückbehaltungs-/Leistungsverweigerungsrechtes
schriftlich anzuzeigen.
9. Zahlungen und Schadenspauschale
9.1. Der Rechnungsbetrag ist mit Eingang der Rechnung, frühestens
jedoch mit Lieferung der Ware netto ohne Abzug
fällig. Die Stundung des Rechnungsbetrages bedarf unserer
schriftlichen Bestätigung.
9.2. Wird eine Lastschrift, ein Scheck oder ein Wechsel zu Lasten
des Kunden von dessen Kreditinstitut bzw. dem Bezogenen
nicht eingelöst oder kommt der Kunde mit einer Zahlung
in Verzug, sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen
und Verzugsschäden zu berechnen.
9.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden sind wir berechtigt,
die Erfüllung aller laufenden und den Abschluß aller
neuen Geschäfte zu verweigern.
9.4. Ratenzahlungen werden, auch bei entgegenstehender Bestimmung
des Kunden, ausschließlich nach Maßgabe der
gesetzlichen Bestimmungen verrechnet.
9.5. Wird uns bekannt, daß die (objektive) Kreditwürdigkeit des
Kunden nicht gewährleistet ist, sind wir berechtigt, noch
ausstehende Lieferungen aus diesem Vertrag oder aus anderen
Geschäften nur gegen Vorauszahlung auszuführen.
Kommt der Kunde der Vorauszahlung nicht nach, sind wir
nach Mahnung unter angemessener Fristsetzung berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der
Leistung zu verlangen.
10. Eigentumvorbehalt
10.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Lieferung vor, bis der
Kunde seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung
mit uns erfüllt hat. Dies gilt auch dann,
wenn die Zahlung für bestimmte, vom Kunden bezeichnete
Warenlieferungen erfolgte. Bei laufender Rechnung gilt das
vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für uns etwa zustehenden
Schadensersatzforderungen. Falls Schecks oder
Wechsel in Zahlung gegeben werden, gilt erst die vorbehaltlose,
unwiderrufliche Einlösung des Schecks oder des
Wechsels als Erfüllung.
10.2. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der
Kunde bereits jetzt die hieraus resultierenden Forderungen
an uns ab. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung
sämtlicher uns gegenüber dem Kunden zustehender Zahlungsansprüche,
bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung
mit ihm befriedigt sind.
10.3. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter in das Vorbehaltseigentum
hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich
zu benachrichtigen. Interventionskosten gehen zu seinen
Lasten.
10.4. Der Eigentumsvorbehalt entbindet den Kunden nicht von
seiner Haftung für den zufälligen Untergang und die zufällige
Verschlechterung der Ware, nachdem sie in seinen Besitz
oder die Gefahr nach Ziffer 3.3. auf ihn übergegangen
ist.
10.5. Sämtliche Rechte und Ansprüche des Kunden gegenüber
Versicherungen aus der Versicherung des Vorbehaltsguts
werden mit Abschluß des Vertrages an uns sicherheitshalber
abgetreten/übertragen, bis unsere sämtlichen Forderungen
aus Geschäftsverbindungen mit dem Kunden befriedigt
sind.
10.6. Die Abtretungen und Rechtsübertretungen gemäß vorstehenden
Ziffern 9.2. und 9.4. beinhalten keine Stundung unserer
Zahlungsansprüche gegen den Kunden.
10.7. Das Vorbehaltsgut ist vom Kunden auf seine Kosten ausreichend
gegen Feuer, Wasser, Einbruch etc. zu versichern.
Die Versicherung ist uns auf Verlangen nachzuweisen. Unterbleibt
eine der vorgenannten Versicherungen, sind wir
berechtigt, eine entsprechende Versicherung im Namen des
Kunden und auf dessen Rechnung abzuschließen.
10.8. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den
Kunden wird für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen
uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so
erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
10.9. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den
anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung.
Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen,
so hat der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
10.10. In den vorstehenden Fällen der Verarbeitung, Umbildung
oder Vermischung der Ware steht dem Kunden an der verarbeiteten,
umgebildeten oder vermischten Sache ein Anwartschaftsrecht
auf Eigentumserwerb an dieser Sache in
dem Umfang zu, wie es vor der Verarbeitung, Umbildung
oder Vermischung an der Sache bestanden hat.
10.11 .Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf
Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert
der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr
als 20 % übersteigt.
11. Preisanpassung
11.1. Erhöhen sich nach Vertragsabschluß unvorhersehbar unsere
Kosten durch den Anstieg von Tariflöhnen, Rohstoffpreisen,
Land- oder Seefrachten, Devisenkursen, Steuern, Zöllen
oder sonstigen öffentlichen Abgaben oder infolge von
Auflagen der öffentlichen Hand, so erhöht sich der vereinbarte
Kaufpreis anteilig um die uns dadurch entstehenden
Mehrkosten.
11.2. Dies gilt nicht für Waren, die innerhalb von drei Monaten
nach Vertragsabschluß zu liefern sind, es sei denn, die Lieferung
erfolgt im Rahmen eines auf Dauer angelegten Vertragsverhältnisses.
12. Datenschutz
12.1. Wir weisen darauf hin, daß wir die Daten für den Geschäftsablauf
elektronisch in einer Datenverarbeitungsanlage speichern.
Die Daten werden entsprechend den Vorschriften
des Bundesdatenschutzgesetzes vor Mißbrauch geschützt.
12.2. Wir behalten uns das Recht vor, die für eine Kreditversicherung
erforderlichen Daten an die Kreditversicherung weiterzugeben.
12.3. Der Kunde ist mit der Speicherung und der Weitergabe der
Daten an die Kreditversicherung einverstanden.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt
ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort aller Lieferungen,
Leistungen und Zahlungen.
13.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich unmittelbar
oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen uns
und unserem Kunden ergebenden Streitigkeiten - auch aus
Urkunden, Wechseln und Schecks - ist das für unseren Sitz
zuständige Amts-/Landgericht. Wir bleiben jedoch - nach
unserer Wahl - berechtigt, den Kunden auch vor den für
seinen Geschäftssitz zuständigen Gerichten zu verklagen.
13.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und
zwar unter Ausschluß des Übereinkommens der Vereinten
Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.






























